Allgemeine Geschäftsbedingungen Privatkund*innen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Erteilung von Sprachunterricht gegenüber Privatkund*innen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Erteilung von Sprachunterricht gegenüber Privatkund*innen.
1. Geltung
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Erteilung von Einzel-, Duo- oder Gruppen-Sprachunterricht sowie Tagesklassen gegenüber Privatkund*innen. Sie gelten auch für künftige Aufträge.
2. Zustandekommen des Unterrichtsvertrages
Die Unterrichtsbuchung kann schriftlich, mündlich, telefonisch, postalisch oder per E-Mail erfolgen. Jede Anmeldung ist verbindlich.
3. Unterrichtserteilung
Der Unterricht wird nach der inlingua Methode erteilt. Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten inklusive einer Aktivpause. Es wird in der Regel inlingua Lernmaterial verwendet.
Der Unterricht wird zu den vereinbarten Zeitpunkten gehalten. Verschiebungen sind möglich nach Maßgabe der Vertragsziffer 5. Der Unterricht findet ganzjährig auch während der staatlichen Schulferien statt. Nur während der Weihnachtsferien finden keine offenen Gruppenkurse statt, jedoch nach Absprache Einzeltrainings. An gesetzlichen Feiertagen in Österreich hat inlingua geschlossen und es findet kein Unterricht statt. Bei Kursen, in denen Unterrichtseinheiten durch Feiertage ausfallen würden, verlängert sich der Kurszeitraum entsprechend.
Die Gesamtzahl der Unterrichtseinheiten sind jeweils im Kursprogramm angegeben.
Kann *der/die Kunde*in am Unterricht in einer offenen Gruppe nicht teilnehmen, besteht kein Anspruch auf Nachholung des Unterrichts. Kann *ein/e Kunde*in längerfristig nicht teilnehmen, sollte von *ihm/ihr erwogen werden, ob *er/sie jemanden benennen kann, der an *seiner/ihrer Stelle teilnimmt (s. Ziffer 8).
Ersatz für versäumte Stunden wird nicht gewährt. Im Falle einer unregelmäßigen Teilnahme am Sprachkurs ist eine Rückerstattung der Kursgebühr, eine Verlängerung oder Verschiebung des Kurses nicht möglich. Dies gilt auch für sonstige Behinderungen, die nicht in die Sphäre der Schule fallen.
Der Unterricht durch bestimmte Trainer*innen ist nicht geschuldet. Die Nennung von Trainer*innen, z.B. in Programmen oder der Vereinbarung, ist daher lediglich unverbindlich. Wir sind zur Auswechselung von Trainer*innen berechtigt.
4. Vertragspflichten *des/der Kunde*in
Die Kosten des Sprachtrainings sind bis spätestens 2 Wochen vor Kursbeginn zu entrichten. Sollte der Kurs weniger als 2 Wochen vor Kursbeginn gebucht werden, so ist der Gesamtbetrag sofort fällig. Die inlingua Sprachschule Wien ist von der Mehrwertsteuer befreit. Die Bezahlung hat via Banküberweisung oder in bar zu erfolgen. Alle Bankspesen sind von *der/dem Kursteilnehmer*in zu tragen.
Für Buchungen über Internet oder E-Mail steht den Kursteilnehmer*innen als Konsument*innen im Sinn des KSchG und FAGG ein gesetzliches Rücktrittsrecht innerhalb einer Frist von 14 Tagen gerechnet ab dem Tag des Vertragsabschlusses zu, wobei ein Absenden der Rücktrittserklärung binnen der Frist ausreicht. Dieses Rücktrittsrecht besteht jedoch nicht, sofern der Kurs oder die Veranstaltung vereinbarungsgemäß bereits innerhalb dieser 14 Tage beginnt.
Jede Änderung der persönlichen Daten, insbesondere der Anschrift und Kontaktdaten, ist unverzüglich mitzuteilen. *Der/Die Kunde*in ist damit einverstanden, dass *seine/ihre Daten unter Berücksichtigung des Datenschutzgesetzes zur alleinigen Nutzung durch inlingua elektronisch gespeichert werden.
Pünktliches Erscheinen, die häusliche Nacharbeit des Stoffes sowie regelmäßige und aktive Teilnahme am Unterricht sind wesentliche Voraussetzungen für einen effizienten Unterricht.
*Der/Die Kunde*in verpflichtet sich, keine*n unserer Trainer*innen direkt und unter unserer Umgehung zu beschäftigen. Diese Pflicht gilt für einen Zeitraum bis 1 Jahr nach Abschluss der letzten Trainingsmaßnahme. Wird gegen diese Pflicht verstoßen, führt dies zu einem Schadensersatzanspruch gegenüber *dem/der Kunden*in.
5. Terminfestlegungen und Terminverschiebungen im Einzeltraining
*Der/Die Teilnehmer*in legt seinen Stundenplan im Einvernehmen mit dem Sekretariat fest. Absagen oder Verschiebungen können nur bis 16.00 Uhr des Vortages (für Montag spätestens Freitag um 15.00 Uhr) berücksichtigt werden, andernfalls müssen diese vereinbarten Stunden verrechnet werden.
Vereinbarte Unterrichtszeiten, die nach diesem Zeitpunkt abgesagt oder ohne Absage nicht in Anspruch genommen werden, werden ohne Ausnahme berechnet.
6. Gruppenunterricht und Kursgarantie
Die Teilnehmer*innenzahl eines Gruppenkurses besteht aus drei bis maximal 7 Personen.
*Der/Die Gruppenkursteilnehmer*in ist jedenfalls – selbst im Falle eines vorzeitigen Austritts und unabhängig von seiner Kursteilnahme – verpflichtet, die vereinbarte Kursgebühr für die Dauer des Kurses zu bezahlen. Weder können von *dem/der Kursteilnehmer*in Gruppenstunden abgesagt noch versäumte Unterrichtsstunden ersetzt werden. Mindestalter für allgemeine Gruppenkurse: 16 Jahre
inlingua behält sich vor, Kurse, bei welchen die angegebene Mindestanzahl an Teilnehmer*innen (3) nicht erreicht wird, abzusagen. Bei Absage eines Kurses wird die Kursgebühr in voller Höhe von inlingua rückerstattet.
Anstelle der Absage des Kurses kann inlingua den Kurs verschieben oder die Unterrichtseinheiten anpassen. Die Anpassung der Unterrichtseinheiten funktioniert wie folgt: bei nur 2 TeilnehmerInnen werden 2/3 der gebuchten Unterrichtseinheiten abgehalten
In diesem Fall hat *der/die Kunde*in das Recht, den Kurs zu den geänderten Bedingungen anzunehmen oder kostenlos vom Kurs zurückzutreten.
7. Gültigkeit von Einzelunterricht und flexiblen Kursen (Einzeltraining, Premium Training, Business Flex, Virtual Classroom)
Das gebuchte Kontingent an Unterrichtseinheiten kann binnen 3 Jahren ab Rechnungsdatum in Anspruch genommen werden. Nach diesem Zeitraum verfallen die Unterrichtseinheiten.
8. Ersatzbenennung *eines/einer Teilnehmer*in
Falls *der/die Kunde*in nicht mehr am Unterricht teilnehmen kann oder will, ist *er/sie berechtigt, *einen/eine Ersatzteilnehmer*in zu benennen, *der/die an *seiner/ihrer Stelle in den Vertrag tritt. Wir sind nur berechtigt, *den/die Ersatzteilnehmer*in aus berechtigten Gründen abzulehnen, etwa bei zweifelhafter Zahlungsfähigkeit oder nicht ausreichenden Vorkenntnissen im Falle von Gruppenunterricht. Wird aufgrund einer solchen Auswechslung ein zusätzlicher Satz an Lernmaterial benötigt, ist dieser gesondert zu bezahlen.
9. Technische Voraussetzungen für die Teilnahme an virtuellen Trainingsformen
a. Technische Voraussetzungen für die Teilnahme an virtuellen Trainingsformen
*Der/Die Kunde*in ist für die Schaffung und das Bestehen der technischen Voraussetzungen für die Teilnahme an virtuellen Trainingsformen auf eigene Kosten sowohl hinsichtlich Hard- als auch Software sowie sonstigem technischen Equipment selbst verantwortlich. inlingua trifft ausschließlich eine zeitgerechte Informationspflicht für die technischen Voraussetzungen. Unterrichtseinheiten, die aus auf Seiten *des/der Kunden*innen zu vertretenden technischen Mängeln nicht konsumiert werden können, sind jedenfalls zu bezahlen.
b. Zugangsdaten
*Der/Die Kunde*in gibt den oder die Namen *des/der gewünschten Teilnehmers*in bei der Auftragserteilung an und versichert, dass diese Kenntnis der vorliegenden Geschäftsbedingungen haben und diese beachten. Der Zugang zu den Online-Angeboten steht ausschließlich solchen Teilnehmer*innen zur Verfügung, denen ein Benutzername und ein persönliches Passwort zugeteilt wurde.
Sie verpflichten sich ausdrücklich dazu, die erhaltenen Zugangsdaten und Passwörter im Kundenbereich zu schützen, so dass eine unberechtigte Nutzung der Dienstleistungen von inlingua durch Dritte ausgeschlossen ist. Sämtliche Online Programme sind nicht übertragbar. Es handelt sich um eine zeitlich befristete Dienstleistung. Inlingua gewährt seinen Kunden*innen keine Erstattung für einen nicht oder nur wenig genutzten Zugang.
10. Urheber- und Nutzungsrechte
Unterrichtsmaterialien sind unser geistiges Eigentum, bzw. das des Erstellers. Die Lernmaterialien oder Teile daraus dürfen ohne schriftliche Einwilligung von uns nicht übersetzt oder vervielfältigt oder zu anderen Zwecken als zur Unterrichtung der Teilnehmer*innen verwendet werden.
11. Haftung auf Schadensersatz
Schadensersatzansprüche jeglicher Art gegen uns, unsere gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit oder die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht vor. Unter einer wesentlichen Vertragspflicht in diesem Sinne ist jede Pflicht gemeint, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung *der/die Kunde*in regelmäßig vertrauen darf. In diesem Falle ist unsere Haftung auf die Höhe der Deckungssumme unserer Vermögensschadenshaftpflichtversicherung beschränkt. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüsse gelten nicht für eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder für Fälle der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Die inlingua Sprachschule GmbH übernimmt keine Gewähr für einen individuellen Lernerfolg *des/der Kursteilnehmers*in.
12. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Wien; es gilt ausschließlich österreichisches Recht. Für Rechtsstreitigkeiten vereinbaren die Parteien die Zuständigkeit des sachlich in Betracht kommenden Gerichtes in 1010 Wien. Ist *der/die Kunde*inn Verbraucher im Sinne des KSchG und hat dieser seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland oder ist dieser im Inland beschäftigt, gilt die Zuständigkeit jenes Gerichtes als begründet, in dessen Sprengel der Wohnsitz, der gewöhnliche Aufenthalt oder der Ort der Beschäftigung *des/der Kunden*in liegt.
Stand: März 2022